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Umzugsvertrag : Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist und bei einem Umzug Anspruch auf Erstattung der "notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung" hat, sollte bei der Vorbereitung des Umzuges auf folgendes achten, wenn umfangreichere Montagearbeiten an Schränken und Kücheneinrichtungen sowie Installationsarbeiten erforderlich sind.

Bereits beim Kostenvoranschlag muss der Möbelspediteur auf diesen Sachverhalt in seinem Angebot detailliert eingehen. Das gleiche gilt für den Umzugsvertrag. Tut er das nicht, erstattet der öffentliche Arbeitgeber für diesen Teil der Leistungen dem Umziehenden die Kosten nicht. Nach dem "Gemeinsamen Ministerialblatt 5/91" werden die Kosten nur dann erstattet, wenn "...die technische Gestaltung größeren Zeitaufwand und handwerkliche Tätigkeit erforderlich macht und die Leistungen vereinbart und einzeln im Umzugsvertrag ausgewiesen sind".

Unwissenheit schützt hier den Umziehenden nicht vor zusätzlichen Kosten. Die AMÖ-Spediteure wissen als erfahrene und qualifizierte Umzugspediteure, was zu beachten ist.

Worauf achten Abrechnungsart Montagen Pausen

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